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Die ALT ist die Partei der Menschenrechte.

Wir wollen eine umfassende Transformation der Gesellschaft hin zu einem friedlichen, sozialen und ethischen Gemeinwesen.

Unser Grundsatzprogramm (das Sie hier unter "Programm" lesen können) beinhaltet unter anderem Aussagen zu den Themen:

Politische Freiheit: Wir beabsichtigen ihre  bestmögliche Verwirklichung durch selbstbestimmte Bürgerlichkeit.

Existenzgrundlage: Wir vertreten das Recht auf Eigentum und auf Arbeit.

Kinder, Erziehende und Familie: Wir fordern besonderen sozialen Schutz und Fürsorge sowie eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft.

Bildungsoffensive: Bildung, Ausbildung sowie Forschung und Lehre sind Gemeinschaftsaufgabe, müssen allen Schichten zugänglich sein und staatlich finanziert werden bis hin zur Meisterausbildung oder auch dem Aufbau- oder Zweitstudium.

Privatsphäre: Umfassenden Datenschutz und eine eingriffsgeschützte Privatssphäre halten wir für unabdingbar.

Sozialordnung: Wir möchten eine sichere und gerechte Sozialordnung herstellen, beispielsweise durch eine generelle Versicherungspflicht für alle Bürger und über alle Einkommensarten.

Wirtschaft: Die Wirtschaft ist auf ihre „dienende Freiheit“ (ihre Aufgabe für das Gemeinwohl) und ihre sozialen Verpflichtungen zurück zu binden.
International befürworten wir die Neuverhandlung insbesondere der europäischen Gemeinschafts- und Unionsverträge sowie der Welthandelsorganisation hinsichtlich menschenrechtlicher Standards und menschlicher Grundrechte sowie die Ausgestaltung einer sozialen internationalen Ordnung.

Umweltpolitik: Umwelt, Natur und Mitgeschöpfe sind zukunftsgerichtet zu schützen, beispielsweise auch durch eine nachhaltige Energiepolitik.

Parlamentarismus und Regierung: Wir verändern grundlegend die Regelungen für Abgeordnete und Regierende, etwa durch die Begrenzung der Wiederwahl in Regierungsämtern.

Außenpolitik: Ziel ist die Entwicklung der Menschenrechte in allen Staaten auf friedlichem Wege.  Militär als Instrument der Außenpolitik lehnen wir ab.

Steuern: Die ALT steht für einen einheitlichen Steuersatz von 25% über alle Einkommensarten bei voller Steuerpflicht ab EUR 20.000.-- mit radikalem Subventionsabbau und Reduzierung des Ehegattensplittings zugunsten der Einführung eines Familiensplittings.

Verteidigung: Wir befürworten  den Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht zugunsten eines verbindlichen sozialen Jahrs für alle, den Umbau der Bundeswehr für Verteidigungszwecke und humanitäre Einsätze und die Beendigung der Teilnahme an Angriffskriegen.

Wir stehen für einen Aufbruch zu einem grundlegenden Wandel der Gesellschaft zu einem menschlichen und mitmenschlichen Gemeinwesen in bestmöglicher Privatheit und sozialer Verbundenheit.

Ziel der ALT ist es mithin, sich selbst überflüssig zu machen.


Konkretisierung des Grundsatzprogramms: Steuern

Wir wollen die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 25 % (flat-tax/ Einheitssteuer), wobei die volle Steuerpflicht erst ab einem Einkommen von über 20.000 Euro einsetzt, denn:

a. Natürliche Personen können von ihren Erwerbserlösen bis zu 2.000 Euro abziehen (Vereinfachungspauschale), wenn sie nicht höhere Erwerbskosten nachweisen.

b.Von den Einkünften natürlicher Personen werden 8.000 Euro für gegenwärtige existenzsichernde Aufwendungen abgezogen (Grundfreibetrag).

c.Die Einkünfte natürlicher Personen werden nach ihrem Grundfreibetrag um einen Sozialausgleichsbetrag reduziert. D.h. von den nächsten 5.000 Euro werden nur 60 % und von weiteren 5.000 Euro nur 80 % besteuert.

Des Weiteren bilden Ehegatten eine eheliche Erwerbsgemeinschaft, wenn sie zusammenleben. Sie können untereinander Einkünfte ausgleichen, die Vereinfachungspauschale, den Grundfreibetrag zur Hälfte und den Sozialausgleichsbetrag zur Hälfte übertragen.
Für zusammen lebende Familien (gleich, ob verheiratet oder unverheiratete Erziehende) oder Alleinerziehende mit Kindern wird ein dem "Ehegattensplitting" vergleichbares "Familiensplitting" eingeführt, alle im Haushalt lebenden Personen können untereinander Einkünfte ausgleichen, die Vereinfachungspauschale, den Grundfreibetrag und den Sozialausgleichsbetrag übertragen.

Dabei können Erwerbserlöse, die für Beiträge zur eigenen persönlichen Zukunftssicherung, des Partners oder der Kinder verwendet werden, bis zu ihrer Auszahlung steuerfrei bleiben.

Arbeitslohn, Kapitaleinnahmen, Leistungen aus der persönlichen Zukunftssicherung sowie Veräußerungserlöse aus dem Verkauf börsennotierter Anteile an steuerjuristischen Personen sowie alle anderen Einkommensarten werden mit dem Einheitssteuersatz (flat tax-rate) besteuert; soweit möglich ist die Besteuerung an der Quelle vorzunehmen.
Vermögen aus Erbe und Schenkungen sind eine andere Einkommensart, es wird ein Erbfreibetrag von EUR 100.000 oder ein Schenkungsfreibetrag von EUR 5.000 pro Kalenderjahr steuerfrei gestellt. Bei Unternehmenserbe kann die Erbschaftssteuer in Raten nach Ertragslage, soweit nicht aus anderem Vermögen möglich, geleistet werden, bei anderem Sach- und Immobilienerbe kann ebenfalls Ratenzahlung geleistet werden, insoweit das Erbe nicht als Kreditsicherheit dienen kann. In die Substanz der Unternehmen und Immobilien wird nicht eingegriffen.

Alle Unternehmensformen sind in der Besteuerung gleich zu stellen. Daher sind alle nicht in der persönlichen Veranlagung als natürliche Person versteuerbare Unternehmen mit dem Einheitssteuersatz (flat tax-rate) zu besteuern; die Vereinfachungspauschale, der Grundfreibetrag der Sozialausgleichsbetrag entfallen.

Generell sollen alle Subventionen überprüft und radikal abgebaut werden, wie grundsätzlich alle Steuervergünstigungen abgeschafft werden.


Konkretisierung des Grundsatzprogramms: Entwicklung

Im Rahmen der Entwicklungspolitik werden "Blanko-Zahlungen" beendet und konkrete Projekte zur "Hilfe zur Selbsthilfe" nach Machbarkeitsstudien durchgeführt. Ziel der Entwicklungshilfe ist die Stärkung eigener Kompetenzen vor Ort durch z.B. Hilfe beim Aufbau von Ingenieurs- und Fachhochschulen, Lehrerausbildung, Medizinerausbildung, etc. auch durch Kooperation von (Fach-) Hochschulen über Ländergrenzen hinaus.

Wir wollen den Ruin lokaler Märkte durch subventionierende oder kompensierende (Sach-) Spenden beenden, wie auch den Müll- und Abfallexport.
Die Förderung umweltverbessernder und -schonender Technologien ist Ziel der Entwicklungspolitik.

In Deutschland oder der EU verbotene Substanzen dürfen von Unternehmen oder Konzernen sowie Patentinhabern mit Sitz in Deutschland in Drittländern weder vertrieben oder produziert werden (Lindan, E 605, Akzofarben,...).

Produkte aus menschenrechtswidriger Produktion (Kinder-, Sklaven- und Gefangenenarbeit) sind den internationalen Übereinkommen der UNO folgend nicht mehr auf den gemeinsamen Markt/ nach Deutschland importfähig. Auf den Begriff der "legalen Ware" (WTO, vgl. 6.) wird verwiesen. Bei der rechtstechnischen Umsetzung ist analog §§ 174, 176, 176a, 176b, 180 StGB strafzubewehren.

Des Weiteren wollen wir keine weitere Ausklammerung menschenrechtlicher Themen bei allen internationalen Verhandlungen.


Konkretisierung des Grundsatzprogramms: Verteidigung & Soziales Jahr

Wir wollen den Wegfall der allgemeinen Wehrpflicht; ersatzweise wird ein soziales Jahr für beide Geschlechter verbindlich eingeführt, dieses soll nach dem Schulabschluß stattfinden; damit entfallen Ersatzdienst und Gewissensprüfung. Eingeschlossen sind auch alle in Deutschland geborenen und/ oder dauerhaft ansäßigen Personen nicht-deutscher Nationalität, die ihre Schulpflicht in Deutschland absolviert haben.
Betreute, Betreuende sowie Erziehende von Kindern (bis zum Schulabschluß oder der Erreichung deren Volljährigkeit) sind von dem Dienst auf Antrag frei zu stellen. Vom sozialen Jahr freigestellt werden ferner durch Gesetz alle Personen, deren Tätigkeit im Interesse des Gemeinwohls liegt und gefahrengeneigt ist, etwa Polizeidienst, Feuerwehr oder THW. Ein regelmäßig ausgeübter Dienst, der nebenberuflich geleistet wird (z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr), führt ebenfalls zur Freistellung, falls die Verpflichtung für mindestens zehn Jahre übernommen und ausgeübt wird.
Das Jahr des sozialen Dienstes und der "Ein-Euro-Jobausübende Arbeitslose" (dessen Tätigkeit auch im weiteren Sinn gemeinnützig sein sollte) sollen finanziell ähnlich ausgestaltet werden und über dem -noch zu diskutierenden- Satz des nichtjobbenden Arbeitslosen im Arbeitslosengeld II angesetzt werden. Des Weiteren -aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung- sollen beide Fallgruppen über diesselbe Behörde/ "Agentur" bewältigt werden, insoweit die Leistung nicht vom "Dienstherren" aufgebracht wird oder werden kann.
Wir brauchen das soziale Jahr schon wegen der Aufgaben, die der Gesellschaft bevorstehen; wer dabei nicht Dienst an Menschen leisten will, kann dies an der Umwelt tun, in der Gemeinde, etc. Wir können nur beispielsweise entlasten, wenn wir gleichzeitig Bürgerpflichten -in zugegeben hier geringem Umfang- aktivieren.

Des Weiteren vertreten wird den  Umbau der Bundeswehr für Verteidigungszwecke und humanitäre Einsätze sowie zur diesbezüglichen Ausbildung im internationalen Kontext und die  Beendigung rechtswidriger Kampfmaßnahmen, die Art. 26 GG übersteigen.

Zur Überprüfung zu stellen sind die Rüstungs- und Waffenexportbestimmungen (auch hinsichtlich Altgerät) sowie alle laufende Rüstungsprojekte auf Sinnhaftigkeit und ihr Kosten-/ Nutzenverhältnis.

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